• Der Schutzdes Besitzes am öffentlich zugänglichen Ort in einem zusammenhängend bebauten Gemeinde oder Stadtteil oder im Raum, der für den Kontakt mit den Klientenbestimmt ist
  • Der Schutz des Besitzes ananderen öffentlich zugänglichen Orten
  • Der Schutzt des Besitzes an einem anderen, als öffentlich zugänglichem Ort
  • Der Schutz des Besitzes bei der Beförderung
  • Der Schutz des Besitzes und der Person
  • Der Einsatz des Zentral-Alarm-Systems oder eines anderen Sicherheitssystems für den Schutz des Besitzes und der Person
  • Ausarbeitung eines Schutzplans
  • Beratungsdienst für höher angeführte Tätigkeiten